Pressebericht der FDP-Stadtratsfraktion zur Stadtratssitzung vom 04.12.2024
Haushaltsplan 2025 mehrheitlich vom Stadtrat verabschiedet.
Zentraler Punkt der Stadtratssitzung war die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2025.
Ein desaströser Haushaltsplanentwurf wurde, auch nach den Worten des Oberbürgermeisters, dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die vergleichsweisen guten letzten Jahre, teils auch verbunden mit Konsolidierungen sind vorbei, der Ergebnishaushalt endet mit einem Defizit von rd. 8,5 Mio. Euro, der Finanzhaushalt weist ein Defizit von über 12 Mio. Euro aus.
Die Zeiten sehr hoher Gewerbesteuereinnahmen sind, was absehbar war, vorbei. Der jetzige Haushaltsansatz von rd.18 Mio. Euro zum voraussichtlichen Rechnungsergebnis 2024 von ca. 27 Mio. Euro macht dies sehr deutlich.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Fraktionen des Stadtrates bereits vor der Einbringung des Haushaltes am 09.10.2024 mit in das Haushaltsgeschehen eingebunden worden wären, insbesondere die Haushaltssicherungskommission war zwingend häufiger einzuberufen. Dies war offenbar nicht gewollt, was wir ausdrücklich bedauern.
Die Pro-Kopf-Verschuldung der Bürger der Stadt Mayen wird wieder auf € 4.000,00 Euro steigen, bei Gesamtverbindlichkeiten von ca.80 Mio.Euro. Die Stadt wird nicht in der Lage sein Tilgungsleistungen auf Darlehen oder auf das Entschuldungsprogramm des Landes zu leisten.Die Liquiditätskredite werden wiederum erheblich auf voraussichtlich 32 Mio. Euro ansteigen.
Unser Eigenkapital schrumpft erheblich, spätestens im Jahre 2026 werden wir negatives Eigenkapital ausweisen, so Thomas Schroeder.
Nun ist diese Entwicklung im Wesentlichen nicht hausgemacht, sondern betrifft viele Städte und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Hier wird die chronische Unterfinanzierung der Städte und Kommunen durch Land und Bund deutlich, die Übertragung weiterer Aufgaben ohne auskömmliche Kostenerstattung, insbesondere im Kita-, Wohngeldbereich kommt dazu.
Die Personalkosten mit einer Steigerung um rd 2,8 Mio. Euro sind neben den Kosten im sozialen Bereich und Jugendhilfe ein maßgebliche Kostentreiber, so unser Beigeordneter Thomas Schroeder. Um überhaupt eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu erreichen, wurde ein umfänglicher Haushaltskonsolidierungsplan beraten und beschlossen.
In diesem finden sich etliche Vorschläge der FDP-Fraktion wieder, die wir bereits für den Haushaltsplan 2024 auf den Prüfstand gehoben haben. Eine zeitlich befristete Wiederbesetzungssperre im Personalhaushalt, die Überprüfung defizitärer Teilbereiche der Verwaltung, so beispielhaft des Wohnungsbestandes, aber auch die evtl. Schließung der Erlebniswelten, was von uns seit vielen Jahren zur Prüfung gefordert wird, stehen auf der Agenda.
Gewünscht hätten wir uns noch weitergehende Prüfmaßnahmen, so für den Bereich Forst-/Walderlebnis oder auch neuerlich die Mitgliedschaft der Stadt Mayen in der Kreismusikschule, so stv. Fraktionsvorsitzender Thomas Hürter.
Mit unserer Koalition von CDU, Grünen und FDP haben wir Einsparvorschläge, insbesondere zum Stellenplan eingebracht, die einvernehmlich letztendlich beschlossen wurden.
Lediglich die Freien Wähler haben ihre Zustimmung zum Haushaltsplan 2025 ohne Redebeitrag und Diskussion verweigert. Der Hinweis der Redebeitrag werde zu Protokoll gegeben, kann nur verwundern. Umso mehr, da über die Ablehnungsgründe nur spekuliert werden kann. Ein Austausch wäre wünschenswert gewesen.
Es ist absehbar, dass sich in den nachfolgenden Jahren die Haushaltssituation dramatisch verschärfen wird. Heißt, dass äußerste Haushaltsdisziplin und die Vermeidung jedweder Sonderwünsche Pflicht sein muss. Bedeutet für uns, u.a. auch Budgetierung bei den wichtigen Burgfestspiele, Einnahmen aus Windkraft, Fotovoltaik durch Eigenbetrieb sind zu prüfen, ebenso eventuelle Schließung Erlebniswelten und vieles mehr.
Die weitere Teilnahme am Objekt Mühlsteinrevier – Weltkulturerbe wird vorläufig ohne die Stadt Mayen stattfinden, es passt nicht in den finanziellen Rahmen der Stadt, so Thomas Schroeder für die FDP-Fraktion. Wir haben uns hier enthalten, gespart werden muss konsequent.
Die Satzung zur Festlegung der Grundsteuer B vorläufig ab dem 01.01.2025 wurde mit einem Hebesatz von 535 v. 100 einstimmig vom Stadtrat verabschiedet, gleichwohl sehen wir große Probleme in der weiteren Umsetzung, bis zum 30.06.2025 heißt es die Hebesätze zukünftig neu festzulegen und zu bestimmen. Der Landesgesetzgeber hat zwar ein neues Instrument (Gesetz) hierzu verabschiedet. Es ist absehbar, dass selbst bei Aufrechterhaltung der Einkommensneutralität es zu erheblichen Verschiebungen der Belastungen auf Privatgrundstückseigentümer nebst Mietern kommen wird. Zweifelhaft auch, ob die notwendigen sehr bürokratischen und aufwendigen Vorgaben zur Umsetzung bis zum 30.06.2025 bewerkstelligt werden können. Das Landesgesetz kommt erheblich zu spät, ist zu einseitig und höchst streitbefangen.
Mayen, den 06.12.2024